- Fehltritt
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Fehl|tritt 〈m. 1〉1. falscher Tritt, Tritt vorbei, daneben2. 〈fig.〉 Vergehen, Verfehlung, Verstoß gegen sittl. Gebote, Sünde● einen \Fehltritt begehen, tun* * *
Fehl|tritt, der:a) falscher, ungeschickter Tritt:ein F. im Gebirge kann das Leben kosten;b) (geh.) Vergehen, Verfehlung, Verstoß gegen ein [sittliches] Gebot:ein peinlicher, unverzeihlicher F.;einen F. tun, begehen;sich einen F. leisten;c) (veraltend) (von der Gesellschaft verpönte) Liebesbeziehung einer Frau, aus der ein nicht eheliches Kind hervorgegangen ist.* * *
Fehl|tritt, der: a) falscher, ungeschickter Tritt: ein F. im Gebirge kann das Leben kosten; auf der untersten Stufe machte er einen F. ... und stürzte (Hilsenrath, Nacht 51); b) (geh.) [sittliche] Verfehlung: einen F. tun, begehen; sich eines -s schuldig machen; Einerseits war man als Beobachter geneigt, seinen F. als unbedachte Jugendtorheit hinzunehmen (NZZ 28. 8. 86, 30); Ü Nach seinem F. (seiner Niederlage im letzten Spiel) ist Meister Urexweiler wieder voll da und gedenkt im Kampf um den Titel kräftig mitzumischen (Saarbr. Zeitung 10. 10. 79, 18); c) (veraltend) (von der Gesellschaft verpönte) Liebesbeziehung einer Frau, aus der ein uneheliches Kind hervorgegangen ist.
Universal-Lexikon. 2012.